Brandgefahren stellen für jeden industriellen und gewerblichen Betrieb eine ernste Bedrohung dar. Ein Brand kann nicht nur Gesundheit und Leben von Menschen gefährden, sondern darüber hinaus auch Lieferausfälle, Markteinbußen, Image verluste oder nachteilige rechtliche Konsequenzen zur Folge haben, die für das Unternehmen existenzbedrohend sein können. Ein Unternehmen vor diesen Gefahren bewahren kann weder eine Feuer noch eine Betriebsunterbrechungs Versicherung.
Erfahrungsgemäß liegen nahezu allen Schaden ereignissen entweder technische Defekte und oder insbesondere menschliches Fehlverhalten zu Grunde bzw. sind mindestens daran beteiligt.
Dabei entstehen große Brandschäden fast immer durch das Zusammenwirken verschiedener Unzulänglichkeiten innerhalb des betrieblichen Systems.
Oft handelt es sich um organisatorische oder technische Mängel, die für sich betrachtet relativ harmlos sind und sich aber infolge ungünstiger Umstände zu einer Schadenskette (Kettenreaktion) verbinden.
Vor diesem Hintergrund hat der betriebliche Brandschutz über die gesetzlich geforderten Maßnahmen hinaus in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Bei vielen Unternehmen ist eine verstärkte Nachfrage nach Unterstützung beim Aufbau und der Einführung zu beobachten.
Der vorliegende Leitfaden zeigt die organisatorische Verantwortung des Managements für die Sicherheit des Unternehmens auf. Zugleich wird dargestellt, wie ein konsequenter betrieblicher Brandschutz wirkungsvoll in die unternehmerische Strategie und die gesamte Sicherheitsorganisation eines Betriebes eingebunden werden kann.
Der Schwerpunkt eines Brandschutzkonzeptes für Einkaufszentren ist die effektive und effiziente Evakuierung großer Menschenmassen. Große Einkaufspassagen und Möbelhäuser können an Spitzentagen Besucher im fünfstelligen Bereich verzeichnen, die es im Falle eines Brandes zu evakuieren gilt.
Darüber hinaus erhöht die vielfältige Nutzung der Gebäude die Brandschutzanforderungen. Zum einen gibt es Läden mit einer breiten Angebotspalette an Waren, die unterschiedliche Brandrisiken aufweisen. Zum anderen verfügen die Gebäude im Regelfall auch über Küchen im Rahmen der Gastronomie, Parkdecks und Tiefgaragen, Büroräume, Arztpraxen und Wohnungen.
Einkaufszentren, Supermärkte, Möbelhäuser und andere Verkaufsstätten mit einer Fläche (Verkaufsräume und Ladenstraße) von mehr als 2.000qm fallen gemäß der Musterbauverordnung in die Kategorie „bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung“ und unterliegen daher der Muster-Verkaufsstättenverordnung. Die Auslegung dieser erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich. Zusätzlich integrierte Einrichtungen, wie Arztpraxen oder Garagen fallen unter eine zusätzliche Sonderbauverordnung.
Um die verkaufsfördernde Atmosphäre von Einkaufspassgen und Möbelhäusern zu erhalten, sollten brandschutztechnische Einrichtungen möglichst unsichtbar für den Kunden installiert werden.
Wir stehen als professioneller Wach und Sicherheitsdienst sowohl Privat- als auch gewerblichen Kunden sowie Städten, Gemeinden und Behörden für Brandsicherheitswachen-Aufgaben und Security- Servicedienste wie beispielsweise Veranstaltungsschutz,Werkschutz, Ojbektschutz & Baustellenbewachung zur Verfügung.
Rund um die Planung und Durchführung einer Veranstaltung, wie z.B. einer Messe, einem Straßenfest, einem Musik-Event, oder Sportveranstaltungen gilt es viel zu beachten und zu koordinieren.
Ein ganz wesentlicher Aspekt dabei, für den jeder Veranstalter Sorge zu tragen hat, ist die Sicherheit. Hier kommt es ganz darauf an, bereits ab einer frühen Planungsphase ein den Anforderungen entsprechendes Konzept für den Veranstaltungsschutz vorliegen zu haben und alle sicherheitsrelevanten Fragen durch einen professionellen Servicepartner abdecken zu können.
Die Sicherung des Betriebsgeländes nach außen kommt eine große Bedeutung zu. Personen, die nicht zum Betrieb gehören, dürfen nicht ungehindert ohne Kontrolle das Gelände betreten. Eingangskontrollen unter Anwendung eines Besucherscheinverfahrens verbessern die Sicherheit. Zur Sicherung des Geländes ist es zweckmäßig den Betrieb in den Nachtzeiten auszuleuchten und mit einem mind. 2 m hohen Zaun komplett einzufrieden. Darüber hinaus kann eine Videoüberwachung sehr hilfreich sein.
Zusätzlich können Kontrollen des Werksschutzes bzw. eines externen Bewachungsunternehmens die Sicherheit weiter verbessern.
Bei feuergefährlichen Arbeiten muss der Brandschutzbeauftragte eingebunden und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen angepasst auf den Ort der Durchführungen berücksichtigt werden.
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Im industriellen Bau richten sich die unterschiedlichen Brandrisiken nach der Funktion des jeweiligen Gebäudekomplexes. Neben Produktionsanlagen, deren Maschinen ein hohes Maß an Wärme erzeugen können, sind Gefahrgutlager aber auch Mischbauten, welche z. B. Kantinen, Aufenthalts-, Umkleide-, und Waschräume beinhalten, zu beachten. Hier sind oft Sonderbrandmelder notwendig, um den unterschiedlichen Umgebungen gerecht zu werden.
Stetige Veränderungen in Produktionsprozessen ziehen oftmals Maschinenverlagerungen und damit einhergehende bauliche Maßnahmen nach sich. Diese Umbauten und Erweiterungen schaffen ständig neue Voraussetzungen an den Brandschutz und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität.
Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder der Lagerung von Produkten und Gütern dienen, unterliegen der Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL). Unter „Produktion“ wird hierbei die Herstellung, Behandlung, Verwertung und Verteilung von Gütern verstanden. Industrielle Anlagen, die lediglich der Aufstellung technischer Anlagen dienen oder Bauten, die überwiegend offen sind, fallen nicht unter die Industriebaurichtlinie. Ausgenommen sind auch Hochregallager mit Lagerguthöhen von mehr als 9m Höhe (Oberkante).
Neben umfänglichen Sach- oder Personenschäden kann der Brand in einem Industriebetrieb auch lange Produktionsausfälle zur Folge haben. Der Brandschutz in Industriebauten und hohen Hallen stellt besondere Anforderungen an die Sensorik einer Brandmeldeanlage. Löschschäden können möglichst gering gehalten werden, wenn Brände frühzeitig erkannt werden.
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Der Brandschutz eines Hotels, einer Pension und sonstigen Herberge richtet sich nach der Bauart sowie der Ausstattung des Gebäudes. Grundlage bildet die Landesbauordnung sowie die branchenspezifische Sonderbauordnung für Beherbergungsstätten.
Die Brandwache-24 sorgt nach Anforderung für eine zuverlässige und umfassende Überwachung nach Bränden. Durch Fachpersonal der Brandwache-24 und geeignete Einsatzmittel werden Gefahren für Sie und Ihre Familie sowie für weitere Sachschäden verhindert.
Je nach Erfordernis wird der spezielle Schutz durch eine Brandsicherheitswache auch über mehrere Tage gewährleistet.
Die Überwachungsmaßnahmen durch den Brandwache-24 sorgen auch dafür, dass keine Unbefugten den vom Brand betroffenen Bereich betreten.Die Sicherheit der Hotelgäste ist das wichtigste Ziel aller Brandschutzmaßnahmen.
Folgende Kriterien sind besonders zu beachten:
Im Falle eines Brandes ist die Evakuierung eines Krankenhauses eine besondere Herausforderung. Neben der frühzeitigen Branderkennung zum Schutz von Menschenleben, muss das Alarmsystem unterschiedlichsten Situationen,
z. B. laufenden Operationen, gerecht werden. Eine unnötige Evakuierung von Schwerkranken ist unbedingt zu vermeiden. Gebäude und Räume mit erhöhtem Brandrisiko, wie bspw. Labore, benötigen besonderes Augenmerk.
Für Sonderbauten, wie Krankenhäuser, Kliniken sowie Alten- und Pflegeheime sind Brandschutzkonzepte zwingend erforderlich. Die Bauverordnungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Als Empfehlung und Leitlinie für die einzelnen Länder dient hierbei die Muster-Krankenhausbauverordnung (MKhBauVo). Eine einheitliche Krankenhausbauverordnung, die dieser entspricht gibt es bislang in folgenden Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Bei Krankenhäusern und Kliniken handelt es sich um Gebäude mit einer technisch komplexen Infrastruktur. Lebenserhaltene Maßnahmen müssen auch im Ernstfall funktionieren. Für den optimalen Informationsfluss muss die Brandmeldeanlage mit anderen Systemen, wie bspw. der Schwesternrufanlage oder der Zutrittskontrollanlage gekoppelt werden.
Informationen zum Brandort sollten nicht nur in der Brandmeldezentrale visualisiert werden, sondern auch in den Schwesternzimmern der einzelnen Stationen. Dies ermöglicht eine gezielte und unmittelbare Reaktion. Warnmeldungen und Durchsagen sollten idealerweise mehrsprachig erfolgen.
Die unterschiedliche Raumnutzung in Kitas und Schulen stellt den Brandschutz vor besondere Herausforderungen. Die Ausstattung von Kitas und Schulen mit Küchen, Kantinen, PC-Pools, Schlaf- und Aufenthaltsräumen im Rahmen der Ganztagsbetreuung bringt besondere Anforderungen mit sich. Im Gegensatz zu Schulen existiert für Kitas keine bundesweit gültige Musterbauvorschrift.
Der bauliche Brandschutz von Schulen wird in der Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) geregelt, die von den Bundesländern jedoch in unterschiedlichem Maße übernommen wird. Sie regelt u. a. die Signalgebung im Alarmfall, da sich diese eindeutig vom Pausensignal abheben muss. In Werk- und Spielräumen muss der Alarmpegel deutlich über dem allgemeinen Lärmpegel liegen etc.
Ist eine Aula für mehr als 200 Personen vorhanden, so greift zusätzlich die Muster-Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Aufgrund der angespannten Finanzlage in den Ländern sowie fehlender bundesweit gültiger Brandschutzvorgaben, fehlt es insbesondere in Kitas oftmals an elementaren Brandschutzmaßnahmen.
Selbst Erwachsenen fällt es im Alarmfall schwer, richtig zu reagieren. Kleinkinder und Schüler sind vor noch größere Herausforderungen gestellt, um im Brandfall nicht in Panik zu geraten. Aus diesem Grund sind eindeutige Alarmierungssysteme mit gezielten Handlungsaufforderungen in Kitas, Schulen und Hochschulen erforderlich.
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